geschäftsschädigende Äußerungen
WAHRE GESCHÄFTSSCHÄDIGENDE ÄUSSERUNGEN ÜBER EINEN MITBEWERBER SIND NUR IN ENGEN GRENZEN ZULÄSSIG
Ein Unternehmen darf selbst wahre Äußerungen über einen Mitbewerber, die geschäftsschädigend sind, nur in engen Grenzen tätigen – dies entschied das LG Hamburg im Urteil v. 09.07.2019, Az. 406 HKO 22/19. Sachverhalt Die Parteien bieten die Zertifizierung und die Erteilung von Gütesiegeln für Biomineralwässer an. Die Beklagte machte im Rahmen...