Treppenlifte
FERNABSATZRECHTLICHES WIDERRUFSRECHT BEI LIEFERUNG UND MONTAGE VON TREPPENLIFTEN
Der Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB gilt nicht bei Lieferung und Montage eines Treppenlifts – dies entschied das LG Nürnberg-Fürth im Urteil v. 08.02.2019, Az. 7 O 5463/18. Sachverhalt Die Klägerin ist ein Verbraucherschutzverband und machte gegen das beklagte Unternehmen, welches Treppenlifte vertreibt,...