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WERBEN MIT „NEUERÖFFNUNG“ NUR BEI VORHERIGER SCHLIESSUNG ZULÄSSIG

Der Abschluss von Erweiterungs- und Umbauarbeiten an einem Möbelhaus darf nicht mit „Neueröffnung“ beworben werden, wenn das Möbelhaus zuvor nicht ...

WETTBEWERBSVERSTOSS DURCH WERBUNG MIT KUNDENBEWERTUNGEN, WENN GEGENLEISTUNG TEILNAHME AN EINEM GEWINNSPIEL IST

Ein Wettbewerbsverstoß liegt vor, wenn mit Kundenbewertungen geworben wird und die Kunden als Gegenleistung für ihre Bewertung die Teilnahme an ...

DAS WERBEN MIT EINER GESUNDHEITSFÖRDERNDEN WIRKUNG VON CURCUMIN-PRÄPARATEN IST UNZULÄSSIG

Die Werbeaussage über eine gesundheitsfördernde Wirkung ist irreführend, da sie gegen die Lebensmittelinformationsverordnung der EU verstößt – dies entschied das ...