Mai 2019

KEIN RECHT AUF WIEDERVERÖFFENTLICHUNG GELÖSCHTER POSITIVER BEWERTUNGEN AUF JAMEDA

Wenn die Unrichtigkeit der Löschung von positiven Bewertungen auf einem Bewertungsportal nicht nachgewiesen werden kann, besteht kein Recht auf Wiederveröffentlichung ...

URHEBERRECHTLICHES ZITATRECHT UMFASST AUCH UMFANGREICHE SCHRIFTLICHE ZITATE AUS EINEM MÜNDLICHEN VORTRAG

Umfangreiche Zitate aus einer frei zugänglichen Vorlesung eines Autors in einem Presseartikel über die Vorlesung können verwendet werden – dies ...

BGH: TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTER DÜRFEN OHNE ZUSTIMMUNG WLAN-HOTSPOTS AUF KUNDEN-ROUTERN EINRICHTEN

Die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt ...

BGH: AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG EINER UNTERLASSUNGSVEREINBARUNG WEGEN RECHTSMISSBRÄUCHLICHEM VERHALTEN

  Eine Unterlassungsvereinbarung kann wirksam außerordentlich gekündigt werden, wenn deren Zustandekommen einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten zugrunde gelegen hat – dies entschied ...

VERMARKTUNG VON WEIN ALS QUALITÄTSWEIN FRANKEN AUCH BEI ABFÜLLORT AUSSERHALB VON BAYERN ZULÄSSIG

  Wein darf als Qualitätswein Franken bezeichnet werden, wenn er in Franken hergestellt und in Zell an der Mosel abgefüllt ...

DSK ZUM EINSATZ VON TRACKING-TECHNOLOGIEN IM INTERNET UND IHRE KONFORMITÄT MIT DER DSGVO

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat ein neues Dokument* herausgegeben, welches sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit der Einsatz von Tracking-Technologien im ...

DATENSCHUTZERKLÄRUNG VON GOOGLE VERSTIESS GEGEN VORSCHRIFTEN DER DSGVO

  Sämtliche Klauseln der Google-Datenschutzerklärung und Nutzungserklärung von 2012 sind rechtswidrig – dies entschied das KG Berlin in seinem Urteil ...

WIDERRUFSRECHT DES KÄUFERS ERLISCHT NICHT BEI ÜBERSCHREITUNG DER RÜCKSENDEFRIST

  Die Rückgewährpflicht des Unternehmers entfällt bei verspäteter Rücksendung der Ware nicht automatisch – dies entschied das AG Münster im ...

DIE BEZEICHNUNG „FEDI“ FÜR EINEN TEILWEISE GEGORENEN TRAUBENMOST IN HALTBAR UND DICHT VERSCHLOSSENEN FLASCHEN IST NICHT IRREFÜHREND

Das Inverkehrbringen von teilweise gegorenem Traubenmost, bei dem der Gärvorgang unterbrochen wurde und der in der Etikettierung als „FEDI“ zusammen ...