Sigmar Gabriel steht Unterlassungsanspruch zu


Sigmar Gabriel steht ein Unterlassungsanspruch gegen den Verkauf von Miniaturholzgalgen zu

dies geht aus dem Urteil des Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28.09.2018, Az.: 324 O 53/18 hervor.

 

Sachverhalt

Ein Online-Händler hatte Miniaturgalgen über das Internet zum Kauf angeboten. An diesem sind zwei Stricke angebracht, die jeweils mit einem Schild beschriftet sind. Der eine ist mit den Worten „Reserviert – Angela „Mutti“ Merkel“, der andere mit den Worten „Reserviert – Sigmar „Das Pack“ Gabriel“ versehen. Auf dem Miniaturgalgen sind außerdem die Inschrift „Volksverräter“ auf der Innenseite und „Deutschland“ auf der Außenseite angebracht. In der Produktbeschreibung dazu heißt es des Weiteren, dass der abgebildete Galgen sarkastischen Charakter hat und kein Aufruf zum Mord oder anderen Straftaten darstellen soll.

 

Meinungsfreiheit vs. allgemeines Persönlichkeitsrecht

Das Oberlandesgericht Hamburg hat eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers durchgeführt. Bei Sigmar Gabriel handelt es sich um einen ehemaligen Bundesminister und Vizekanzler, dieser äußerte sich kritisch über die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, vor allem über die Grenzöffnung im September 2015. Dies an sich ist aber von der Meinungsfreiheit geschützt. Des Weiteren bezeichnete Gabriel Teilnehmer einer Demonstration in Heidenau als „Pack“. Diese Bezeichnung lässt sich wiederum auf der Beschriftung des einen Stricks wiedererkennen. Allerdings geht die Gestaltung des Galgens weit über die Meinungsfreiheit hinaus, indem sie – obwohl auf der Produktbeschreibung anders beschrieben – den Tod des Klägers billigt und darüber hinaus eine Hinrichtung dessen auch begrüßt. Der Beschriftung des Galgens ist zu entnehmen, dass der Beklagte es sogar für gerechtfertigt hält, dass der Kläger wegen des Verrates am deutschen Volke angeprangert und hingerichtet wird. Dies stellt insgesamt eine derart krasse und unverhältnismäßige Herabwürdigung der Person Sigmar Gabriels dar, die vor allen Dingen die eigentliche Debatte um die Flüchtlingspolitik völlig in den Hintergrund drängt.

 

Miniaturgalgen erhält auch kein Schutz durch Kunstfreiheit

Das Oberlandesgericht ist des Weiteren der Ansicht, dass sich der Beklagte weder auf die Kunstfreiheit noch auf den Schutz der Satire als Äußerungsform berufen kann. Die Satire ist geprägt durch Übertreibungen, Ironie oder Lächerlichkeit. Der Galgen stellt aber eine Verkörperung dar und eben keine Äußerung.

 

 

 

 

Autorin: Anna Lena Müller

 

 

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