Achtung 1. April!!! Stundensatz von mindestens 1000 Euro angemessen – BGH vom 01.04.2016


Achtung: Meldung vom 01. April… 🙂 Auch Anwälte dürfen leben!

Wie der Bundesgerichtshof in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung (AZ AS 0104/2016) veröffentlicht hat, sind Stundensätze von nicht weniger als 1000 Euro netto für spezialisierte Anwälte angemessen.

Was war passiert?

Geklagt hatte eine mittelständische IT-Firma, die einen spezialisierten Anwalt für IT-Recht im Rahmen einer Erstberatung in Anspruch nahm. Der Anwalt sagte ihm vor dem Gespräch, er nehme einen angemessenen Stundensatz und der Mandant solle sich keine Sorgen machen.

Der Hammer kam mit der Rechnung!

Als der Geschäftsführer dann eine Woche später in den Briefkasten schaute, erlebte er eine gewaltige Überraschung. Das lockere und nette Gespräch über zweieinhalb Stunden sollte 2500 Euro kosten; netto selbstverständlich. Die Firma weigerte sich zu zahlen und würde (natürlich; leg Dich nie mit Anwälten an!) verklagt. In erster Instanz vor dem AG Würzburg unterlag der Anwalt noch, ebenso in zweiter Instanz vor dem Landgericht Würzburg.

BGH kippt zweitinstanzliches Urteil!

Erst der BGH kippte dann diese Ungerechtigkeit zu Lasten des Anwalts! Der BGH stellte in seinem als Grundsatzurteil zu bewertenden Urteil fest, dass auch Anwälte ein Anrecht haben, einen angemessenen und vernünftigen Lebensstandard zu unterhalten. „…In heutigen Zeiten, in denen wir Richter vor dem Bundesverfassungsgericht darum kämpfen, endlich angemessen entlohnt zu werden, steht auch den armen Anwälten ein Stück des Kuchens zu…“ so der BGH. Insbesondere der hohe Grad der Spezialisierung des klagenden Anwalts und der Vortrag, dass er schließlich ein dickes Auto fahren und teure Anzüge tragen müsse um zu repräsentieren, schien die Richter schlussendlich zu überzeugen, weswegen sie zu der Auffassung gelangten, dass Stundensätze von mindestens 1000 Euro angemessen und eher am unteren Ende des Zulässigen anzusiedeln sind.

Wir meinen: Endlich mal ein vernünftiges und erfrischend praxisnahes Urteil!

Würzburg, 01.04.2016

Autor: Holger Loos

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