Vorsicht, 1. April: Endlich! Das Rechtsdienstleistungsgesetz wird abgeschafft und jeder darf beraten!


Berlin, 01. April 2017

Endlich ist es soweit! Das Rechtsdienstleistungsgesetz wird abgeschafft! Nach seinen letzten Erfolgen und dem durchweg hervorragendem Feedback im Zusammenhang mit dem Entwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz („Hate-Speech-Gesetz“) nutzte unser Justizminister Heiko Maas den entstandenen Hype und die neu entstandene Popularität, um gleich eine echte und aus unserer Sicht längst überfällige Revolution im Eiltempo durch den Bundestag zu peitschen.

Heiko Maas: „In Zeiten, in denen ohnehin jeder Banker, Versicherungsvertreter und Steuerberater seine Kunden gut und seriös rechtlich berät, braucht kein Mensch mehr Anwälte, die teures Geld kosten.“ Außerdem wies er darauf hin, dass mittlerweile ohnehin „Netzinformationen“ durch keinen juristisch pseudogebildeten Anwalt zu ersetzen seien. „Heute ist doch eh alles digital und ich zieh mir meine Infos für neue Gesetze schließlich auch aus dem Netz. Das kann dann doch so schlecht nicht sein“.

In der offiziellen Begründung wird unter anderem auch darauf Bezug genommen, dass sich mittlerweile sowohl in den sozialen Medien (siehe zum Beispiel den Fairteiler auf Facebook) und auch auf Blogseiten viele nützlichen rechtlichen Informationen finden lassen, weswegen ohnehin nur in wenigen Ausnahmen individuelle Beratungen notwendig seien. Und sollte tatsächlich mal Bedarf nach individueller Beratung vorliegen, so lässt sich dieses Problem natürlich schnell und effizient in den entsprechenden Facebook-Gruppen durch den gezielten Einsatz von „Schwarmwissen“ lösen. Entsprechende Absicherung für die Ratgeber lasse sich ja schließlich erzielen, indem diese ihre Sätze mit „ich bin kein Anwalt, aber…“ beginnen.

Wir finden: Großartige Idee und tolle Umsetzung! Denn wer braucht schon qualifizierte Fachleute, wenn es auch Netzinformationen und Schwarmwissen gibt?

Autor: Holger Loos

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