EU will gegen Täuschungen europäischer Reiseportale vorgehen


Verbraucherschützer und die europäische Kommission haben kürzlich über 300 Online-Reisebuchungs- und Preisvergleichsportale europaweit getestet und leider festgestellt, dass mehr als zwei Drittel aller überprüften Websites die Preisangaben nicht eindeutig darstellen.

 

Preisänderungen oft für den Verbraucher nicht sichtbar

Konkret seien oftmals in der Endphase des Buchungsvorgangs zusätzliche Preiselemente hinzugekommen, ohne dass diese Änderung für den Verbraucher deutlich gekennzeichnet worden wäre. In rund einem Fünftel der Fälle waren auch angepriesene Sonderangebote plötzlich nicht mehr erhältlich gewesen.

Weiterhin kritisiert die Kommission, dass der angeworbene Bestpreis, durch den die Verbraucher anfangs geködert werden, nicht dem Endpreis entsprochen habe. Auf vielen getesteten Portalen ist die Berechnung des Gesamtpreises für den Bucher nicht klar ersichtlich gewesen. Bei rund einem Viertel der Fälle sei nicht klar darauf hingewiesen worden, dass Angaben über schwindende Kontingente wie „nur noch wenige Zimmer verfügbar“ sich lediglich auf die jeweilige Homepage beziehen und keine Aussage über das Buchungsobjekt per se liefern.

Künftig Verfahren gegen die Reiseportale möglich

Mängel wie diese führen Verbraucher unnötig in die Irre und haben wohl ihren einzigen Zweck darin, Kunden zu einer schnellen und womöglich überstürzten Buchung zu bewegen.

Deshalb wird das „Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“ die Betreiber der mangelhaften Portale zur Behebung der Problembereiche auffordern. Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, können je nach nationalem Recht Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet werden.

 

Autorin: Vivian Hartung

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