Vorratsdatenspeicherung – vorerst nicht für Messenger-Dienste

Der Bundesinnenminister forderte eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Messenger-Dienste

Der Bundesinnenminister hatte sich im August vergangenen Jahres mit seiner Forderung, dass Messenger-Apps den gleichen Pflichten unterliegen sollten, wie klassische Telekommunikationsdienste wie Telefonie, nicht durchsetzen können. Hierbei hatte er gefordert, dass die betroffenen Messenger, wie WhatsApp oder Threema Daten der User über Standort oder Häufigkeit der Nutzung ohne expliziten Anlass aufbewahren. Dies sollte im gegebenen Fall eine Strafverfolgung krimineller Nutzer einfacher gestalten. Die Daten sollen dann auf gerichtliche Veranlassung den Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht werden.

Es häufen sich Klagen gegen das Aufzeichnen und Speichern von Metadaten

Jedoch wird die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung wohl noch ein wenig auf sich warten lassen. Grund dafür sind die Klagen, die sich vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem BGH gegen das Protokollieren von Metadaten aus gegebenem Anlass häufen.

Auch der EuGH legte vor kurzem in einer Entscheidung die Grenzen der Vorratsdatenspeicherung sehr eng und stellte diese insgesamt durchaus in Frage. In Anbetracht dessen erscheint es wenig sinnvoll die Vorratsdatenspeicherung noch auf weiter Kommunikationsmittel auszuweiten, wenn bis zum jetzigen Zeitpunkt noch fraglich ist, ob sie überhaupt vor dem BGH oder dem EuGH Bestand hätte. (abgesehen von der sich aufdrängenden Frage der Sinnhaftigkeit und/oder Verfassungsmäßigkeit)

Autorin: Vivian Hartung

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