DIGITALER NACHLASS: APPLE DARF DEN ZUGANG DER ERBEN ZUR ICLOUD NICHT VERHINDERN


Apple muss dem Erben eines verstorbenen iCloud-Anwenders Zugang zu seinen in die iCloud hochgeladenen Daten gewähren –

dies entschied das LG Münster in seinem Urteil v. 16.04.2019, Az. 014 O 565/18.

 

 

Sachverhalt

Die Kläger waren Erben eines während einer Reise im Ausland verstorbenen Familienvaters. Die Familie wollte durch den Zugang nähere Erkenntnisse über dessen Tod erhalten. Die Beklagte war die Tochtergesellschaft Apple Distribution International ULC und hatte den Zugang der Erben zuvor außergerichtlich abgelehnt. Im Juli 2018 hat der BGH bereits entschieden, dass ein Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk vererbbar ist (vgl. BGH v. 12.07.2018, III ZR 183/17).

Die BGH Rechtsprechung wurde nun auf weitere Onlinedienste übertragen.

Das LG Münster hat im Rahmen eines Versäumnisurteils entschieden, dass Erben nun auch das Recht auf Zugang zu den iCloud-Daten von Verstorbenen haben. Damit werden die Rechte der Erben im Bezug auf den digitalen Nachlass weiter gestärkt. Wird das Urteil rechtskräftig, hätten Erben eines verstobenen iCloud-Anwenders damit ein Recht auf Zugang zu privaten Fotos, E-Mails und anderen gespeicherten Dokumenten.

Autorin: Isabelle Haaf

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