Amazon muss Autocompletefunktion unterlassen

LG Köln, Urt. v. 24.06.2015, Az.: 84 O 13/15

Amazons Autocompletefunktion verletzt das Markenrecht der goFit Gesundheit GmbH.

Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Köln vom 24.06.2015 (Az.: 84 O 13/15) hervor.

Im zugrunde liegenden Fall vervollständigte Amazons Suchergebnisleiste Begriffe wie „goFit“ oder „gofi“ zu Begriffen, die auf Artikel der Konkurrenz der goFit Gesundheit GmbH führten. Sie selbst vertrieb keinerlei Produkte über Amazon.

Markenverletzung durch Autocomplete

Entgegen der Ansicht von Amazon, wonach es sich bei der Autocompletefunktion lediglich um eine Funktion handelt, welche die häufigsten Begriffskombinationen ausgibt, entschieden die Richter, dass hier ohne jeglichen Zweifel das Markenrecht der Klägerin verletzt werde. Der Verbraucher erwarte hinter den Vorschlägen Artikel der goFit Gesundheit GmbH und nicht die der Konkurrenz – so das Gericht.

Autor: Anton Peter

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