Werbekennzeichnung
Kennzeichnung von Werbung auf Instagram
#sponsoredby bzw. #ad genügen nicht KG Berlin, Beschluss v. 11.10.2017, Az.: 5 W 221/17 Weder „#sponsoredby“ noch „#ad“ genügen zur Kenntlichmachung von Werbung auf Instagram. Dies bestätigte nun das Kammergericht Berlin in seiner Entscheidung vom 11.10.2017 (Az.: 5 W 221/17). Das sogenannte „Influencer Marketing“ hat sich inzwischen zu einer echten...
Werbeinhalte müssen entsprechend gekennzeichnet sein
Influencer Marketing: Werbung muss als solche erkennbar sein LG Hagen, Urteil v. 13.09.2017, Az.: 23 O 30/17 „@“ und „#“ in Verbindung mit dem Produktnamen bzw. der Marke genügen nicht, um einen werbenden Inhalt werberechtlich korrekt zu kennzeichnen. Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Hagen vom 13.09.2017 (Az.: 23...
#ad zwischen mehreren Hashtags als Werbekennzeichnung nicht ausreichend
#ad als Werbekennzeichnung auf Instagram ungenügend OLG Celle, Urteil v. 08.06.2017, Az.: 13 U 53/16 Der Hashtag #ad weist jedenfalls dann nicht effektiv auf den werblichen Charakter eines Instagram-Beitrags hin, wenn er sich am Ende des Posts und zwischen mehreren Hashtags befindet. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle...