Neue Ortungsfunktion bei WhatsApp

WhatsApp führt neue Tracking-Funktion ein – Fluch oder Segen?

Der weltweit größte Messenger-Dienst WhatsApp will in Kürze seinen Nutzern eine Ortungsfunkion anbieten. Fluch oder Segen? Und wo liegen die rechtlichen Grenzen?

WhatsApp hatte vor Kurzem angekündigt, dass es bald ein neues Feature in der App geben soll, das es den Nutzern ermöglicht, die Standorte anderer Nutzer auszukundschaften. Was in manchen Situationen, wie beispielsweise großen öffentlichen Veranstaltungen, auf denen man leicht seine Begleiter verliert, nützlich sein kann, birgt auch einige Missbrauchsgefahren. Dürfen zum Beispiel Arbeitgeber hierüber ihre Mitarbeiter, oder Eltern ihre minderjährigen Kinder orten?

Vorweg muss klargestellt werden, dass die Standort-Freigabe relativ gut reguliert werden kann; das heißt der Nutzer kann die Funktion auch nur in bestimmten „Notsituationen“ für ein, zwei oder fünf Minuten aktivieren. Sie ist standardmäßig deaktiviert.

 

Wie ist jetzt jedoch die Rechtslage in den oben genannten Fällen?

Minderjährige Kinder dürfen die Ortungsfunkion unserer Auffassung nach zunächst nicht ohne das Einverständnis ihrer Eltern freischalten. Schließlich verzichten sie durch diesen Eingriff in ihre Privatsphäre auf einen nicht unbedeutenden Teil ihrer Persönlichkeitsrechte. Was im ersten Moment relativ harmlos klingen mag, bedeutet nicht viel weniger als die Möglichkeit einer Totalüberwachung der eigenen Bewegungen.
Weiterhin ist fraglich, ob Eltern, sofern eine Freischaltung der Tracking-Funktion erfolgt ist, ihre Kinder heimlich orten dürfen.Die Privatsphärerechte der Kinder, besonders derer, die WhatsApp-User und somit meist im Teenager-Alter sind (zumindest sein sollten), gehen so weit, dass Eltern nicht ohne das Einverständnis der Kinder diese ohne Weiteres lokalisieren dürfen.

Arbeitgeber dürfte vor allem interessieren, ob sie ihre Mitarbeiter künftig via WhatApps Live-Tracking-Funktion orten dürfen. Arbeitsrechtlich ist den Arbeitgebern das Orten nur gestattet, wenn die Mitarbeiter hiermit ausdrücklich einverstanden sind. Eine Standardklausel im Arbeitsvertrag dürfte hierfür auf keinen Fall ausreichen. Denkbar ist eine solche Regelung zum Beispiel für Speditionen, die die Standorte der Fahrer für die weitere Planung kennen müssen.

Was passiert mit den Daten?

Es ist kein Geheimnis, dass WhatsApp nicht gerade zimperlich mit unseren Daten umgeht. Deshalb stellt sich (mal wieder) die Frage, was mit den Daten passiert, beziehungsweise inwiefern die Daten über den Standort gespeichert werden. Bislang hat WhatsApp sich hierzu noch nicht geäußert. Wir sind jedenfalls der Auffassung, dass ohne ein ausdrückliches Einverständnis der Nutzer eine Speicherung des Standorts nicht legal ist.

Autorin: Vivian Hartung

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