AFD-MELDEPORTAL „NEUTRALE SCHULE“ DURCH LANDESDATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN VERBOTEN


Das AfD-Meldeportal „Neutrale Schule“ wurde durch den Landesdatenschutzbeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, verboten –

Pressemeldung DSMV Nr. 20190913 vom 13.09.2019[1].

Sachverhalt

In dem Meldeportal „Neutrale Schule“ wurden Schüler dazu aufgefordert, angebliche Verstöße gegen das Neutralitätsverbot von Lehrern zu melden, die die AfD im Unterricht kritisieren. Nach Ansicht der AfD solle so die „Indoktrinierung“ der Kinder verhindert und damit eine „unbeeinflusste politische Meinungsbildung“ ermöglicht werden[2]. Zudem beruft sich die Partei hierzu auf den sogenannten „Beutelsbacher Konsens“, welcher in den 1970er Jahren von den Politik- und Sozialkundelehrern sowie der Bundeszentrale für Politische Bildung beschlossen wurde.

Die drei Elemente dieses Konsens lauten: Überwältigungsverbot (keine Indoktrination), Beachtung kontroverser Positionen in Wissenschaft und Politik im Unterricht und Befähigung der Schüler, in politischen Situationen ihre eigenen Interessen zu analysieren[3].

„Lehrer sollen keine Angst haben, von selbsternannten AfD-Aufpassern behelligt zu werden“

Nach dem Landesdatenschutzbeauftragten dürfe es nicht sein, dass Lehrer durch so ein Portal in ihrer Unterrichtstätigkeit eingeschüchtert würden. Zudem würde der Landesverband der AfD in seinem Portal nicht nur die personenbezogenen Daten der Schüler, die eine Meldung verfassen, sondern gezielt auch die politischen Meinungen der gemeldeten Lehrer sammeln. Die politische Meinung stünde allerdings als besondere Kategorie personenbezogener Daten unter besonderem rechtlichen Schutz.

Es bestünde hierzu auch kein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO, da die Verarbeitung von Daten, aus denen die politische Meinung hervorgeht, nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich verboten sei. Ausnahmen seien nur nach den Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO zulässig. Dem AfD-Landesverband sei es nicht gelungen, die Rechtmäßigkeit der von ihm zu verantwortenden Datenverarbeitung nachzuweisen.

Im Übrigen verwies der Landesdatenschutzbeauftragte alle Betroffene auf ihren Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO, nach dem jeder Auskunft vom AfD-Landesverband verlangen könne.

Inzwischen ist das Meldeportal in Mecklenburg-Vorpommern offline. Nach Ansicht der Partei würde es sich um einen „Maulkorb“ handeln, gegen diesen sie aber „selbstverständlich juristisch“ vorgehen würden.

In den Bundesländern Hamburg, Niedersachen und Brandenburg sind noch ähnliche Meldeportale der Partei freigeschalten.

Autorin: Isabelle Haaf

 

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[1] https://www.datenschutz-mv.de/presse/?id=153453&processor=processor.sa.pressemitteilung

[2] Quelle: Stellungnahme des AfD-Landesverbands https://afd-mv.de/neutrale-schule/

[3] Quelle: https://www.bpb.de/die-bpb/51310/beutelsbacher-konsens

 

 

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