Das Bürgerprojekt der Digitalen Grundrechte

Die Charta der digitalen Grundrechte – mögliches Regelwerk der Zukunft?

In den letzten 14 Monaten haben insgesamt 27 Bürgerinnen und Bürger, darunter auch prominente Politiker, Journalisten und Forscher gemeinsam eine Europäische Charta der digitalen Grundrechte erarbeitet. Mit diesem Regelwerk erhoffen sich die Autoren eine Debatte, an deren Ende womöglich tatsächlich die Einführung einer verbindlichen Digital-Charta für die Europäische Union steht.

Das heute vorgestellte Konzept ist aber nicht das erste seiner Art. Eine ähnliche Idee hat Justizminister Heiko Maas bereits im vergangenen Winter in seiner Internet-Charta präsentiert – jedoch weitgehend ohne Folgen.

 

Umfassende Bereiche werden von der Charta abgedeckt

Die Digital-Charta setzt sich aus 23 (Grund-)Rechten zusammen, auf die sich jeder Mensch berufen könnte. Neben Themen wie Datenschutz, werden auch Regelungen zu „Profiling“, „Robotik“ oder „Informationelle Selbstbestimmung“ normiert.
Besonders bemerkenswert ist, dass die Charta nicht nur an staatliche Stellen, sondern auch an private „Akteure“ adressiert ist, das heißt, dass auch diese in die „Pflicht genommen“ werden.

 

Große aktuelle Relevanz der Regelungen der Digitalcharta

Das aktuell brisanteste Thema, fasst die Charta unter „Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit“. Hiernach habe jeder das Recht in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Grundsätzlich findet eine Zensur also nicht statt. Daraufhin heißt es aber sogleich, dass „Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden“ zu verhindern sind. Für die Einhaltung dieser Regeln sollen staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten Sorge tragen.
Der Vorschlag zur Charta soll der Öffentlichkeit nun über Zeitungsanzeigen, Twitter, Facebook und über eine eigene Website präsentiert werden.

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