Nicht alle Erotikartikel kann man zurückgeben

Erotikartikel online bestellen – eingeschränktes Widerrufsrecht

OLG Hamm, Urt. v. 22.11.2016, Az.: 4 U 65/15

Bestimmte Erotikartikel aus dem Onlinehandel werden nicht vom Widerrufsrecht erfasst.

Dies geht aus der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 22.November.2016 (Az.: 4 U 65/15) hervor.

Grundsätzlich gibt es beim Onlinehandel und auch im Offline-Bereich Artikel, für welche das Widerrufsrecht nicht greift. Diese werden versiegelt verkauft und können aus Gründen des Hygiene- und Gesundheitsschutzes nicht einfach zurückgegeben werden.

Hygienesiegel für Erotikspielzeug zulässig

So hatte sich das Gericht im zugrunde liegenden Fall mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dies auch für online versandte Erotikartikel gilt. So heißt es: „Unabhängig von der Fragestellung, ob ein Verbraucher beim Onlinekauf derartiger Gegenstände überhaupt erwartet, sie nach dem Öffnen einer versiegelten Verpackung zurückgeben zu dürfen, sprachen aus Sicht des Senats auch Gründe des Verbraucherschutzes für den Ausschluss des Widerrufsrechts in diesen Fällen.“ So könne man nur einen ausreichenden Gesundheitsschutz beim Vertrieb von Erotikartikeln gewährleisten, wenn davon ausgegangen werden kann, dass es sich hier um ungeöffnete und originalverpackte Ware handelt.

Sollte daher ein Hygienesiegel an dem Artikel angebracht sein und der Umtausch bei beschädigtem oder entferntem Siegel ausgeschlossen sein, dann darf der Händler aus Gründen des Gesundheitsschutzes gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 3 BGB das Widerrufsrecht des Verbrauchers ausschließen.

Autor: Anton Peter

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