SPANISCHE DATENSCHUTZBEHÖRDE VERHÄNGT 30.000€ BUSSGELD


Die spanische Datenschutzbehörde hat gegen eine Airline ein Bußgeld in Höhe von 30.000€ aufgrund einer rechtswidrigen Cookie-Policy auf deren Webseite verhängt (Verfahrensnummer: PS/00300/2019).

Dies stützt sich auf eine Norm des spanischen E-Commerce-Gesetzes, welches verlangt, dass die Nutzer von Webseiten über die Speicherung ihrer Daten informiert werden und eine einfache Möglichkeit haben die weitere Speicherung von Daten zu verbieten. Die Airline verwies lediglich auf die Browsereinstellungen, statt selbst eine Möglichkeit zur Deaktivierung von Cookies anzubieten.

In Deutschland besteht diese Pflicht nicht im selben Rahmen wie in Spanien.

Die spanische Datenschutzbehörde ist für ihr hartes Vorgehen bekannt. Sie schöpfte den Rahmen des nach spanischen Gesetzen möglichen bei der Festsetzung von Bußgeldern wiederholt voll aus. So verhängte sie bereits gegen Facebook und WhatsApp Höchststrafen. Auch der Betreiber der beiden spanischen Profiligen wurde mit 250.000€ zur Kasse gebeten, da die „La Liga“-App ihre Nutzer über das Mikrofon des Smartphones abgehört hatte.

Autorin: Marie Hallung

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