BGH-Entscheidung: Reiseportale dürfen Kunden keine Versicherung „aufdrängen“


Online-Reiseportale verleiten ihre Kunden zum Abschluss einer Versicherung

Nach einer Klage von Verbraucherschützern schafft der Bundesgerichtshof jetzt Klarheit: Online-Reiseportale dürfen ihre Kunden nicht zum Abschluss einer Reiseversicherung verleiten und versteckte Kosten nicht verschleiern.

Es ist leider oft eine gängige Praxis beim Buchen eines Urlaubs im Internet. Klickt man sich beim Buchungsabschluss durch die deutlich ins Auge stechenden Buttons, hat man plötzlich durch einen Falschen „Klick“ bei nicht 100 prozentiger Konzentration eine Versicherung abgeschlossen, die oftmals auch noch verglichen mit dem Reisepreis unverhältnismäßig hoch ist.

Nun entschied der Bundesgerichtshof zugunsten der Kunden

Dieses Vorgehen hat der BGH jetzt im Hinblick auf die europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung untersagt. Hiergegen soll solch ein Aufdrängen einer Versicherung verstoßen.
Im konkreten Fall, der vom Bundesgerichtshof im Herbst entschieden wurde, geht es um eine Klage der Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen das Online-Reiseportal Opodo.de. Begründet wurde das Urteil damit, dass ein solcher Buchungsvorgang nicht die nötige Transparenz besitze.

Bislang nämlich mussten Nutzer von Opodo.de mehrmals bestätigen, dass sie auf eine Versicherung verzichten. Problematisch hierbei war, dass die Buttons, die die Buchung mit Reiseversicherung abschließen deutlich grafisch und farbig hervorgehoben waren, sodass Kunden bewusst zum zusätzlichen Versicherungsabschluss verleitet wurden. Dieser Praxis setzte der BGH nun ein Ende.

Weiterhin entschied der BGH, dass zusätzliche Kosten, die beim Benutzen eines bestimmten Zahlungsmittels anfielen unzulässig seien. Bis dato fielen nur für Kunden, die mit einer bestimmten Kreditkarte zahlten keine zusätzlichen Kosten an. Dies war jedoch nicht von Anfang an der Buchung absehbar. Laut den Karlsruher Richtern war somit ein „effektiver Preisvergleich nicht möglich“.

Autorin: Vivian Hartung

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