Widerruf und kostenlose Telefonhotline bei Online-Apotheke


Online-Apotheke muss Widerruf und kostenlose Telefonhotline anbieten

OLG Karlsruhe, Urteil v. 09.02.2018, Az.: 4 U 87/17

Online-Apotheken müssen grundsätzlich den Widerruf von verschreibungs- und apothekenpflichtigen Medikamenten ermöglichen und eine kostenlose Telefonhotline zur Beratung bereitstellen.

Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.02.2018 (Az.: 4 U 87/17) hervor.

Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Fall hatte die Online-Apotheke Apovia in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass der Widerruf bei verschreibungs- und apothekenpflichtigen Medikamenten vollständig ausgeschlossen ist. Doch dies war noch nicht alles. Unter der Rubrik „Kontakt und Beratung“ bot Apovia zwar eine Telefonhotline an. Diese war allerdings kostenpflichtig. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sah hierin wettbewerbsrechtliche Verstöße und klagte.

Online-Apotheke muss Widerruf von Medikamenten ermöglichen

Der Betreiber der Online-Apotheke versuchte seine AGB-Klausel zum Ausschluss des Widerrufsrechts damit zu verteidigen, dass ihm der Weiterverkauf der zurückgeschickten Medikamente nicht mehr möglich sei. Seiner Auffassung nach würden die Medikamente dadurch „rechtlich verderben“. Das Gesetz regelt, dass es für den Versand von schnell verderblichen Waren kein automatisches Widerrufsrecht gibt.

Die Richter des OLG Karlsruhe waren jedoch der Auffassung, dass bei Medikamenten die Ausnahme für verderbliche Waren nicht gilt. Sie stellten klar, dass nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers dem Verbraucher auch bei Medikamenten grundsätzlich ein Widerrufsrecht zustehen muss.

Telefonhotline einer Online-Apotheke muss kostenlos sein

Zudem machten die Karlsruher Richter deutlich, dass auch Online-Apotheken gesetzlich dazu verpflichtet sind, kostenlos zu beraten. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Verbraucher auch bei Online-Apotheken Informations- und Beratungsmöglichkeiten erhalten können, die mit einer stationären Apotheke zu vergleichen sind. Ist die Telefonhotline allerdings kostenpflichtig, unabhängig davon wie gering die Kosten tatsächlich sind, würden Bestellkunden davon abgehalten werden, die Beratungsmöglichkeit über die Telefonhotline tatsächlich in Anspruch zu nehmen, so die Auffassung der Richter.

Autorin: Daniela Glaab

1 Step 1
Haben Sie Fragen?
Wir respektieren deine Privatsphäre
keyboard_arrow_leftPrevious
Nextkeyboard_arrow_right
FormCraft - WordPress form builder

Kein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert