IRREFÜHRUNG DURCH GARANTIE ALS BLICKFANG


Die auf dem Ticketportal viagogo.de als blickfangmäßige Werbung verwendete Garantie ist wegen Irreführung unzulässig

dies entschied das LG München I in seinem Urteil vom 04. Juni 2019, Az.: 33 O 6588/17.

Sachverhalt

Beklagte war die viagogo AG als Betreiberin der Plattform viagogo.de, welche sich auf den Verkauf von Tickets für diverse Events wie Sportveranstaltungen oder Konzerte spezialisiert hat. Klägerin war die Verbraucherzentrale Bayern e.V., nachdem es Beschwerden von Verbrauchern gegeben hatte. Viagogo hatte während des Bestellvorgangs mit einer Garantie als Blickfang geworben: „Alle Tickets auf unserer Seite kommen mit einer 100%-Garantie. Was bedeutet das für Sie? Sie kaufen mit Gewissheit. Wir garantieren Ihnen gültige Tickets für die Veranstaltung!“ Trotz dieser Garantie hatten Käufer zu Veranstaltungen keinen Zutritt erhalten, da die Tickets keine Gültigkeit hatten.

Das Werben mit einer Garantie für gültige Tickets ist nur zulässig, wenn die Tickets auch tatsächlich gültig sind.

Das Landgericht verurteilte viagogo zu mehreren Abänderungen der Website. Eine Garantie für gültige Tickets dürfe nur verwendet werden, wenn diese Aussage auch zutrifft. Weiterhin müssen in der Nähe einer als Blickfang verwendeten Garantie die konkreten Garantiebedingungen aufgeführt werden. Sonst hat viagogo diese Art der Werbung zu unterlassen. Zudem muss viagogo zukünftig die Käufer über die Identität der Verkäufer informieren. Bei gewerblichen Verkäufern hat dies vor dem Vertragsschluss zu geschehen, bei Privatpersonen unmittelbar danach. Auch muss eine E-Mail- Adresse zur Kontaktaufnahme mit viagogo auf der Internetseite angegeben werden, da das vorgehaltene Kontaktformular den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprach.

Autorin: Marie Hallung

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